Kreistag und Landrat
„Der Kreistag ist die kommunalpolitische Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Kreisangelegenheiten. Dies beinhaltet unter anderem den Erlass von Satzungen oder die Verabschiedung des Kreishaushaltes. Die Hauptsatzung des Landkreises regelt u.a. die Zuständigkeiten des Kreistages, seiner beschließenden Ausschüsse und die Zuständigkeiten des Landrates. Die Geschäftsordnung umfasst die Verfahrensregeln zur Einberufung und den Ablauf von Sitzungen.“
(Quelle: www.kreis-calw.de)
Der Landrat führt die laufenden Geschäfte und die Beschlüsse des Kreistages aus.
Die Wahlperiode des Kreistags beträgt 5 Jahre. Die letzte Kommunalwahl fand am 7. Juni 2009 statt. Die Amtszeit des Gremiums begann am 1. Juli 2009. 53 Kreisräte sitzen im Gremium, 17 Mandatsträger stellt die CDU.
Sitzverteilung des IX. Kreistages
(seit dem 1. Juli 2009)
insgesamt: 53 Sitze
Fraktionen
Jede im Kreistag vertretene Partei hat sich einen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Aktuell sind dies:
- Jürgen Großmann (CDU)
- Siegfried Luz (Freie Wähler)
- Dr. Rainer Prewo (SPD)
- Werner Krauss (FDP)
- Johannes Schwarz (Grüne)
Ausschüsse
Neben den Tätigkeiten im Kreistag engagiert sich die CDU in weiteren Ausschüssen, die vom Kreistag eingesetzt sind:
- Verwaltungsausschuss (VWA)
- Umweltausschuss (UA)
- Kultur- und Sozialausschuss (KSA)
- Jugendhilfeausschuss (JHA)
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Kreistags sowie aktuellen Tagesordnungen und Beschlüssen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landkreis Calws: www.kreis-calw.de

